Winterdienst

Winterdienst

Wir sind da, wenn es kalt und glatt wird. Schneemassen und spiegelglatte Fußwege erschweren das Betreten des Gebäudes und bergen große Gefahren. Wir räumen und streuen diese Bereiche schnell und zuverlässig. Dabei analysieren wir täglich die Wettervorhersagen und sind bereits am Vortag da und sorgen vor. 

Winterdienst in Trier: Alles, was du wissen musst

Der Winter naht und mit ihm die Herausforderungen, die Schnee und Eis mit sich bringen. Was viele nicht wissen: Als Grundstücks- und Hausbesitzer oder als Vermieter ist man zum Schneeräumen und Streuen verpflichtet. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und hohe Schadensersatzforderungen. Gut, dass dir professionelle Winterdienste diese Arbeit bzw. Pflicht abnehmen können.

Du willst dir Arbeit sparen, aber dennoch gesetzliche Vorgaben einhalten? Immocility ist dein Experte für den Winterdienst in Trier. Wir übernehmen deine Aufgaben, wenn dir die Zeit, Lust oder die körperlichen Voraussetzungen fehlen, um die Schneeräumpflicht und Streupflicht zu erfüllen. Was genau Winterdienst ist und wie die gesetzlichen Bestimmungen der Stadt Trier lauten, erklären wir dir in diesem Beitrag.

Schneeräumpflicht und Streupflicht – was ist Winterdienst (in Trier)? 

Der Winterdienst umfasst alle Maßnahmen zur Beseitigung von Schnee und Eis auf Straßen, Gehwegen und anderen Flächen wie Innenhöfen. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger und Autofahrer zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Eine Aufgabe, die oftmals spezialisierten Unternehmen zukommt, die über das nötige Fachwissen und Equipment verfügen. Und dieses ist oftmals nötig, um den Aufgaben nachzukommen, denen alle Grundstücks- und Hausbesitzer sowie Mieter verpflichtet sind. Doch was genau ist die Schneeräumpflicht und Streupflicht überhaupt?

Keine Lust auf Schneeschippen? Wir befreien dein Grundstück von Schnee und Eis

Das sagt das Gesetz: Schneeräumpflicht und Streupflicht

In Deutschland ist die Pflicht zum Schneeräumen und Streuen in gleich mehreren Gesetzestexten verankert. Grundsätzlich sind die Gemeinden dafür verantwortlich, dass Straßen und Gehwege passierbar und für alle Verkehrsteilnehmer sicher sind. Das Problem: Gemeinden können diese Pflicht an Grundstücks- und Hauseigentümer abtreten. Ohnehin sind Grundstückseigentümer laut §823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen – als solche zählen auch verschneite und/oder glatte Wege. Auch über die Verkehrssicherungspflicht lässt sich die Verpflichtung zum Schneeräumen und Streuen ablesen.

Wichtig: Kommst du dieser Pflicht nicht nach, haftest du zivilrechtlich für Unfälle, die aufgrund dessen entstehen. Einfacher gesagt: Rutscht ein Fußgänger auf dem Gehweg vor deinem Haus bzw. Wohnung aus, trifft dich zumindest eine Teilschuld – es drohen Bußgelder und teils hohe Schadensersatzforderungen.

Die genauen Vorgaben und Gesetzte, die es einzuhalten gilt, unterscheiden sich je nach Region und Gemeinde. Auch bestimmte Streumittel können – obwohl sie im Baumarkt erhältlich sind – aufgrund ortsüblicher Regelungen verboten sein.

Winterdienst in Trier? Diese Vorgaben gelten in der ältesten Stadt Deutschlands

Wie in vielen anderen Regionen und Gemeinden Deutschlands tritt auch die Stadt Trier einen Teil ihrer Pflichten an Hausbesitzer ab. Die rechtliche Grundlage der in Trier geltenden Regelungen bieten §17 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz und die Satzung der Stadt Trier: Streu- und Reinigungspflicht.

Darin ist unter anderem festgelegt, dass Anlieger zwischen 7.00 und 21.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr für die Schnee- und Eisbeseitigung zuständig sind. Als Streumittel darf weiter Salz verwendet werden.

Ferner gilt:

  • Schnee- und Eisbeseitigung auf den Bürgersteigen, auf den Zugangs- und Verbindungswegen
  • sofern kein Bürgersteig vorhanden ist, ist ein 1,50 m breiter Gehstreifen entlang der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freizuhalten
  • Schnee und Eis dürfen dabei nur so aufgeschichtet werden, dass Haltestellen und Straßenübergänge in ausreichender Breite frei bleiben
  • Kanalschächte, Abläufe oder Gas- und Wasseranschlüsse dürfen nicht bedeckt werden
  • Bushaltestellen vor einem Privatgrundstück müssen geräumt und gestreut werden
  • Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf den Straßen gelagert werden
  • Schnee, der von den Dächern zu fallen und so den Verkehr zu gefährden droht, muss beseitigt werden
  • bei Tauwetter müssen die Wege und Gehstreifen auf der Fahrbahn von Schneematsch, Eis und Streugut befreit werden (wenn diese mit Salz durchsetzt sind, dürfen sie nicht auf Grünflächen gelagert werden)

Professioneller Winterdienst in Trier von immocility

Egal ob aus zeitlichen Gründen oder aufgrund von körperlichen Einschränkungen – Immocility bietet allen Grundstücksbesitzern, Hauseigentümern und Mietern einen umfassenden Winterdienst in Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich an. Unser professioneller Winterdienst bietet dir folgende Vorteile:

Rechtliche Absicherung

Als Grundstückseigentümer bist du gesetzlich verpflichtet, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Unser professioneller Dienst hilft dir dabei, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Zeitersparnis

Du hast keine Lust oder schlicht zu wenig Zeit, um deinen Schneeräumungspflichten nachzukommen? Wir übernehmen deine Aufgaben und du lebst dein Leben gewohnt weiter.

Zuverlässigkeit

Wir räumen und streuen alle relevanten Bereiche schnell und zuverlässig. Dabei analysieren wir täglich die Wettervorhersagen und können so bereits am Vortag vorsorgen.

Kein Stress mit den Vermietern bzw. Mietern

Viele Hausbesitzer geben die Schneeräumungs- und Streupflicht über den Mietvertrag an ihre Mieter weiter. Mit unserem Winterdienst-Service in Trier sparen sich beide Parteien Stress und mögliche Streitigkeiten.

Jetzt den immocility-Winterdienst in Trier anfragen →

 

Schneeräumung, Streuservice und mehr – unsere Winterdienst-Leistungen in Trier

Es beginnt zu schneien und du befürchtest, dass der Schnee über Nacht liegen bleibt? Keine Sorge: Wir sind immer da, wenn es kalt und glatt wird. Damit du in der kalten Jahreszeit rundum abgesichert bist, bietet wir dir ein umfassendes Leistungsangebot:

Schneeräumung in Trier

Wir kommen für dich der Schneeräumungspflicht nach und sorgen dafür, dass in den von der Stadt Trier vorgeschriebenen Zeit deine Gehwege frei und verkehrssicher sind. Gerne gehen wir noch einen Schritt weiter und befreien Parkplätze, Zufahrten, Höfe, Terrassen, Garagen und mehr vom Schneebefall. Dabei nutzen wir das professionelle Equipment eines Winterdienstes und – je nach Auftrag und Untergrund – Spezialmaschinen.

Jetzt Schneeräumung beauftragen

Eisbeseitigung in Trier

Glatte Bürgersteige, Gehwege oder anderes führen in der Winterzeit zu zahlreichen Unfällen. Und nicht selten müssen Grundstückseigentümer, Hausbesitzer oder Mieter bei Rutschunfällen Dritter haften. Wir tragen das Eis ab und reduzieren dadurch das Unfallrisiko drastisch. Im Anschluss übernehmen wir präventive Maßnahmen, um Wege etc. vor dem angekündigten Frost zu wappnen.

Streudienst in Trier

Nachdem deine Gehwege und anderes von Schnee und Eis befreit sind, erfüllen wir mit unserem Streudienst auch deine Streupflicht. Bei der Auswahl des Streumittels orientieren wir uns an den örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten, setzen das Streugut aber stets umweltbewusst ein. Gerne protokollieren wir unseren Service für dich, um dir einen Nachweis und zusätzliche Sicherheit zu bieten.

Bitte streut für mich

Individueller Winterdienst von immocility 

Zu unserem Winterdienst in Trier gehört eine umfassende, unverbindliche Beratung, bei der wir einen maßgeschneiderten Plan für deinen individuellen Winterdienst erstellen. Darin legen wir fest, ob es sich um einen einmaligen Auftrag handelt, wir in festgelegten Intervallen wiederkehren sollen oder bei Bedarf (abhängig von den Wetterbedingungen) für dich im Einsatz sind.

Zudem bestimmen wir die Flächen, die wir von Schnee und Eis befreien und streuen sollen. Gerne kümmern wir uns nicht nur um eine deiner Immobilien, sondern gleich um mehrere. Frage uns hierzu gerne an. 

Winterdienst ohne Kompromisse – im Raum Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich

Für manche Menschen ist das Schneeschippen und Streuen im Winter eine willkommene Ablenkung – für andere nur eine unnötige Last. Aufgrund von Schneeräumungs- und Streupflicht lässt sich diese unliebsame Aufgabe jedoch nicht aufschieben. Und davon ist niemand ausgeschlossen: Selbst „aufgrund von Alter, Behinderung etc.“ gilt in Trier keine Befreiung dieser Pflicht.

Lösung und Hilfe in solchen Fällen bietet der professionelle Winterdienst von immocility. Wir sind auch bei tiefsten Temperaturen für dich im Einsatz, übernehmen deine Pflichten und halten deine Wege frei. Du brauchst unsere Unterstützung? Dann frag noch heute unverbindlich den immocility-Winterdienst in Trier an.

Winterdienst-Experten anfragen →

Leistungen

Weitere Leistungen

Außen- & Innenpflege

Grünpflege

Entrümpelung

Malerarbeiten

Sanitär

Winterdienst

Reparaturen

Herbstdienst

Kontakt

Schreib uns!

Du möchtest mit uns Kontakt aufnehmen? Dann kannst du das ganz unkompliziert über das Kontaktformular tun. Alternativ kannst du auch einfach und unverbindlich einen Termin mit uns buchen.

Kontaktformular